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Arbeitnehmer-Pauschbetrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) abzuziehender Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro, soweit nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden können (§ 9a EStG). Derzeit ist die Anhebung des Pauschbetrags auf 1.000 Euro geplant. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag darf maximal bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag und eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag geminderten Einnahmen angesetzt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.

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