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Arbeitnehmer-Pauschbetrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) abzuziehender Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro (Stand: 2008), soweit nicht höhere Werbungskosten geltend gemacht werden (§ 9a EStG). Der A.-P. darf maximal bis zur Höhe der um den Versorgungsfreibetrag und eines Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag (seit dem 1.1.2005) geminderten Einnahmen angesetzt werden. Der A.-P. ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet.
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