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- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 19.02.2018 - 16:16
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 24.10.2017 - 14:34
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 22.07.2014 - 13:18
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 28.02.2013 - 16:15
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 09.07.2010 - 10:27
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 04.05.2010 - 09:26
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 12.10.2009 - 09:35
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 18.06.2009 - 11:51
- Revision von Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 10.05.2008 - 23:54
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
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Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren (BMI), die die Einhaltung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bei öffentlichen Stellen des Bundes kontrolliert; gesetzlich geregelt im Bundesdatenschutzgesetz (§§ 22 ff). Bei den Landesbehörden übernimmt diese Aufgabe der Landesdatenschutzbeauftragte bzw. eine Datenschutzkommission; in der Privatwirtschaft werden Datenschutzbeauftragte bestellt, die wiederum von staatlichen Aufsichtsbehörden überwacht werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird vom Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung für fünf Jahre gewählt; Wiederwahl ist einmal zulässig; er ist unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er berät und kontrolliert Bundesbehörden, andere öffentliche Stellen des Bundes, Telekommunikations- und Postdienstunternehmen sowie private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gibt jährlich einen Bericht über seine Aktivitäten und allg. Entwicklungen auf dem Gebiet des Datenschutzes heraus; Vorlage eines Tätigkeitsberichts beim Deutschen Bundestag alle zwei Jahre.
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