Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Arbeitsergebnis vom 17.07.2009 - 11:39
- Revision von Arbeitsergebnis vom 08.05.2018 - 08:59
- Revision von Arbeitsergebnis vom 19.02.2018 - 17:05
- Revision von Arbeitsergebnis vom 28.08.2017 - 10:54
- Revision von Arbeitsergebnis vom 28.02.2013 - 14:29
- Revision von Arbeitsergebnis vom 06.04.2010 - 11:13
- Revision von Arbeitsergebnis vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von Arbeitsergebnis vom 17.07.2009 - 11:39
- Revision von Arbeitsergebnis vom 20.05.2008 - 16:03
Arbeitsergebnis
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ist das Arbeitsergebnis eine neue bewegliche Sache, die der Arbeitnehmer durch Verarbeitung oder Umbildung von Halb- oder Fertigprodukten herstellt, gilt der Arbeitgeber als Hersteller und wird damit regelmäßig Eigentümer (§ 950 BGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon