Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bauabnahme vom 28.01.2013 - 11:33
Bauabnahme
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bauzustandsbesichtigung durch die Baubehörde zur Überprüfung, ob der erstellte Bau der Bauerlaubnis entspricht; u.a. Rohbauabnahme nach Errichtung des Rohbaus und Gebrauchsabnahme vor Benutzung des vollendeten Gebäudes.
2. Bauabnahme durch den Bauherrn (Besteller).
Vgl. auch Abnahme.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon