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Berufsakademie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs außerhalb der Hochschule. Die für Abiturienten gedachten Ausbildungsgänge finden im Wechsel in betrieblichen Ausbildungsstätten und hochschulähnlichen Lehreinrichtungen (Studienakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien) statt und sind auf sechs Studiensemester angelegt. Die wissenschafts- und berufsorientierte Ausbildung führt zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss.

    Voraussetzung für die Aufnahme an einerStaatlichen Berufsakademie (Modell Baden-Württemberg, Sachsen, Berlin u.a. Bundesländer) erfordert einen Vertrag zwischen Studierendem und Praxispartner. Es ist jedoch kein "Berufsausbildungsvertrag" im Sinne des BBiG.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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