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Arbeitskräftemobilität

Definition: Was ist "Arbeitskräftemobilität"?

Arbeitskräfte bewegen sich dorthin, wo sie die besten Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: potenzielle und faktische Beweglichkeit der Arbeitskräfte.

    2. Der Grad der Arbeitskräftemobilität beeinflusst die allokative Effizienz der Arbeitsmärkte, bes. das Ausmaß der strukturellen Arbeitslosigkeit. Das zentrale Motiv aus Arbeitnehmersicht besteht in einer Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt; Mobilität verursacht finanzielle und soziale Kosten. In sozialwissenschaftlicher Perspektive hängt sie wesentlich von rechtlich-institutionellen Bedingungen ab und ist von entscheidender Bedeutung für die tatsächliche Mobilität.

    3. Inner- und zwischenbetriebliche Mobilität: Innerbetriebliche Mobilität im Sinne von vertikaler Mobilität erfolgt traditionell v.a. über Aufstiegsleitern bzw. -ketten, die den Wettbewerbsbedingungen des externen Marktes weitgehend entzogen sind, und beginnt an bestimmten Einstiegsstellen (Ports of Entry); sie steigt (fällt) mit expandierenden (schrumpfenden) betrieblichen Arbeitsmärkten. Weiterbildungsmaßnahmen bzw. der Erwerb betriebsspezifischen Humankapitals sind ein zentrales Instrument der individuellen Anpassung bzw. der Etablierung und Stabilisierung innerbetrieblicher Arbeitsmärkte. Zwischenbetriebliche Mobilität im Sinne horizontaler Mobilität erfordert eine breite, überbetrieblich orientierte Ausbildung bzw. Qualifikation, die durch das deutsche System der „dualen“ beruflichen Bildung mit allgemein-überbetrieblichen und spezifisch-betrieblichen Anteilen erleichtert wird (Arbeitsmarkttheorien). Die Fluktuationsraten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind -  bei deutlichen sektoralen Unterschieden - im Zeitverlauf erstaunlich konstant geblieben. Neben langfristig stabilen Beschäftigungsverhältnissen bestehen in zunehmendem Maße instabile, u.a. in Form atypischer Beschäftigung.

    4. Regionale Mobilität findet traditionell v.a. statt aus wirtschaftlich schwächeren Regionen (z.B. Ostfriesland) in prosperierende, wirtschaftsstarke Regionen (z.B. Bayerns oder Baden-Württembergs). Seit der dt. Vereinigung bestehen Wanderungsströme insbesondere zwischen alten und neuen Bundesländern; sie führten v.a. in den 1990er-Jahren zu einer spürbaren Nettoabwanderung von Arbeitskräften aus dem Osten, wobei deutliche Spannweiten zwischen den Bundesländern bestehen. Mobil sind v.a. jüngere Arbeitnehmer, wobei sämtliche Qualifikationsstufen betroffen sind (Unqualifizierte, Facharbeiter, Hochschulabsolventen). Infolge der eintretenden Verluste an Humankapital können regionale Disparitäten verstärkt sowie regionale Wachstums- und damit Entwicklungschancen eingeschränkt werden.

    5. Grenzüberschreitende Mobilität: Trotz der Abschaffung aller formalrechtlichen Mobilitätshemmnisse, d.h. der in den frühen 1990er-Jahren erfolgten Einführung der vollständigen und ungehinderten Freizügigkeit als einer der Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes, arbeiten weniger als zwei Prozent der Bevölkerung der EU-Mitgliedsstaaten in einem anderen als ihrem Herkunftsland. Als Erklärungen anzuführen sind neben der Verfassung der nationalen Arbeitsmärkte, die z.T. durch hohe Arbeitslosenquoten auch in den Aufnahmeländern gekennzeichnet sind, v.a. sprachliche und kulturelle Unterschiede. Derzeit noch nicht endgültig geklärt ist das tatsächliche Ausmaß der Mobilität von Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedsländern Mittel- und Osteuropas in die alten Mitgliedsländer nach Ablauf der Übergangsfristen bzw. der vollständigen Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2011. In der ersten Phase blieb die Migration deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Die Quote grenzüberschreitender Mobilität, die wesentlich niedriger ist als etwa die zwischen den Bundesstaate der USA, hat sich zwischen den alten EU-Mitgliedsländern im Zeitverlauf nur unwesentlich verändert; höher ist sie in grenznahen Regionen (durch Grenzgänger und Pendler). Folglich kann trotz des Abbaus sämtlicher rechtlicher Mobilitätsschranken von einer „Europäisierung" der Arbeitsmärkte nach wie vor nicht die Rede sein. Nach Einführung der Personenfreizügigkeit mit den EU-Mitgliedsstaaten sind die aktuell zu beobachtenden Migrationsströme in die Schweiz den besseren Verdienstaussichten und der niedrigeren Arbeitslosenquote zuzuschreiben.

    6. Schließlich ist ein Unterschied des rechtlichen Rahmens zu beachten: Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie mit der Schweiz gilt das Grundrecht der Freizügigkeit. Für Drittstaaten gilt diese Regelung nicht, sondern das Aufenthaltsgesetz, welches bes. Regeln für bestimmte Gruppen hoch qualifizierter Arbeitnehmer formuliert. Insgesamt ist der Anteil der Ausländer an allen Beschäftigten bislang relativ gering geblieben. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, die zu einem typischen Einwanderungsland wurde.

     

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