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Betriebserlaubnis

Definition: Was ist "Betriebserlaubnis"?
1. Kraftverkehr: Behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit einer Bauart eines Einzelfahrzeugs oder besonderer Teile des Kraftfahrzeugs (Aufzählung in §§ 22, 22a StVZO).

2. Verkehrsbetrieb: Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich für den Betrieb einer Eisenbahnstrecke (§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz), für Straßenbahnen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr und Kraftfahrzeuge im Gelegenheitsverkehr.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I.Im Kraftverkehr behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit einer Bauart eines Einzelfahrzeugs oder besonderer Teile des Kraftfahrzeugs (Aufzählung in §§ 22, 22a StVZO).

    Ohne Betriebserlaubnis oder eine EU-Typengenehmigung dürfen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb gesetzt werden (§ 18 StVZO).

    Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgt durch die Verwaltungsbehörde und kann für reihenweise Herstellung dem Hersteller durch Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) als Typschein erteilt werden.

    II. Verkehrsbetrieb: Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich für den Betrieb einer Eisenbahnstrecke (§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz), für Straßenbahnen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge im Linienverkehr und Kraftfahrzeuge im Gelegenheitsverkehr, d.h. Taxis, Ausflugfahrten und Ferienzielreisen sowie Mietwagen (§§ 2, 46 Personenbeförderungsgesetz), Binnenhäfen. Das LKW-Mautsystem besitzt eine Betriebserlaubnis des Bundesamts für Güterverkehr.

    III: Gewerbe- und Gaststättenrecht: Eine Genehmigung bzw. Erlaubnis nach §§ 30 ff. Gewerbeordnung ist notwendig für Privatkrankenanstalten, Spielhallen, Pfandleiher, Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe, Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater. Nach § 2 Gaststättengesetz ist für den Betrieb eines Gaststättengewerbes eine Erlaubnis notwendig.

    IV. Betreuung von Kindern und Jugendlichen: Nach §§ 45, 48a SGB VIII - Kinderjugendhilfegesetz - ist eine Betriebserlaubnis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in erlaubnispflichtigen Einrichtungen erforderlich.

    V. Apotheken: Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich nach § 1 II Apothekengesetz.

    VI. Tierschutz: Tierheime, Tierzüchter usw. brauchen eine Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.

    VII. Umweltschutz: Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, brauchen zusätzlich zur Errichtungsgenehmigung auch eine Betriebsgenehmigung (§ 4 BImSchG). Das gleiche gilt nach § 7 I Atomgesetz für Atomkraftwerke; im Fall eines Störfalles kann die Betriebserlaubnis entzogen werden.

    VIII. Gesundheitsschutz: Die Betriebserlaubnis für schnurlose Telefone CT+ endete Ende 2008.

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