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begleitendes Verwaltungsdokument (BVD)

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begleitdokument, das dazu dient, verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Schaumwein, Bier, Branntwein) unter Aussetzung der Steuer aus dem Verbrauchsteuergebiet der EU in ein Drittland zu befördern. Das BVD ist vom Versender auszufertigen und durch den Beförderer mitzuführen (vgl. EG-Verordnung 2719/92 und EG-Verordnung 3649/92).

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