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begleitendes Verwaltungsdokument (BVD)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begleitdokument, das bis Ende 2010 dazu diente, verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Schaumwein, Bier, Branntwein, Tabakerzeugnisse, Energieerneugnisse wie Benzin und Mineralöl) unter Aussetzung der Steuer zwischen Steuerlagern, aus dem Verbrauchsteuergebiet der EU in ein Drittland, bzw. aus dem Drittland in das Verbrauchsteuergebiet zu befördern. Das BVD ist vom Versender auszufertigen und durch den Beförderer mitzuführen (vgl. EG-Verordnung 2719/92 und EG-Verordnung 3649/92). Seit 2011 wird das BVD für die EU-weit harmonisierten Verbrauchsteuern ersetzt durch das elektronische Versanddokument (e-VD), das im Rahmen des elektronischen Steueraussetzungsverfahrens Excise Movement Control System (EMCS) EU-einheitlich verwendet wird. Das BVD wird weiter verwendet für rein nationale Verbrauchsteuern (in Deutschland: Kaffeesteuer, Alkopopsteuer).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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