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Revision von Dienstbarkeiten vom 06.04.2010 - 11:15
Dienstbarkeiten
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Servituten; dingliche Rechte zur Nutzung einer Sache. Dienstbarkeiten sind: Nießbrauch sowie (nur für Grundstücke in Betracht kommend) beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Grunddienstbarkeiten.
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