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Flächennutzungsplan

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: gemäß Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehener Bauleitplan einer Gemeinde, in dem für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen ist (Bauflächen, öffentliche Gebäude, Parkanlagen, Land- und Forstwirtschaft), vgl. § 5 BauGB.

    2. Bei der Art der baulichen Nutzung sind die Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Sonderbauflächen und erforderlichenfalls die einzelnen Siedlungsgebiete anzugeben.

    3. Einzelheiten in der Baunutzungsverordnung i.d.F. vom 23.1.1990 (BGBl. I 132) m.spät.Änd.

    Vgl. auch Bebauungsplan.

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