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Grundfreibetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Einkommensteuertarif bereits berücksichtigter Freibetrag in Höhe von 7.664 Euro (seit 2007) bei Einzelveranlagung und in Höhe von 15.328 Euro bei Zusammenveranlagung. Durch den Grundfreibetrag soll das Existenzminimum des Steuerpflichtigen steuerfrei belassen werden.
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