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Grundfreibetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Einkommensteuertarif bereits berücksichtigter Freibetrag in Höhe von 8.004 Euro (seit 2010) bei Einzelveranlagung und in Höhe von 16.009 Euro bei Zusammenveranlagung. Durch den Grundfreibetrag soll das Existenzminimum des Steuerpflichtigen steuerfrei belassen werden.
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