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Gemischtwarengeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    früher: Kolonialwarenladen, Krämerladen; Betriebsform des Einzelhandels: Kleine bis mittelgroße Einzelhandelsbetriebe, die breite, relativ flache Sortimente mit mittelhohem Preisniveau meist mit Bedienung anbieten. Heute noch zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung in manchen Regionen existent. Gemischtwarengeschäfte sind im übrigen weitgehend verdrängt von Nachbarschaftsgeschäften, Supermärkten und Discountgeschäften.

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