Supermarkt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Einzelhandels: Angebot eines Sortiments von Lebensmitteln, ergänzt um ausgewählte Non-Food-Artikel auf einer Mindestverkaufsfläche von 400 m2, überwiegend in Selbstbedienung (SB). Supermärkte haben gegenüber Discountgeschäften ein eher breites Sortiment für die kleinräumliche Nahversorgung, das (verbunden mit regelmäßigen Sonderangeboten) zu eher niedrigen Preisen angeboten wird.
Größere Supermärkte verfügen im Zuge des Trading-up über attraktive Sortimentsschwerpunkte, z.B. für Wein, Spirituosen und Milchprodukte, sowie über Bedienungsabteilungen für Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Wurst und Fleischwaren und Käse, ggf. nach dem Prinzip des Shop in the Shop von örtlichen Meistern (Bäckern, Metzgern) betrieben.
Größere Supermärkte verfügen im Zuge des Trading-up über attraktive Sortimentsschwerpunkte, z.B. für Wein, Spirituosen und Milchprodukte, sowie über Bedienungsabteilungen für Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Wurst und Fleischwaren und Käse, ggf. nach dem Prinzip des Shop in the Shop von örtlichen Meistern (Bäckern, Metzgern) betrieben.
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