Direkt zum Inhalt

GAP

Definition: Was ist "GAP "?

Abk. für Gemeinsame Agrarpolitik (der Europäischen Union (EU)). 1. Die Regeln über die GAP und ihre Organisation finden sich in den Art. 32 ff. EGV (Art. 38 AEUV).

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Gemeinsame Agrarpolitik (der Europäischen Union (EU)). 1. Die GAP ist heute stark vereinfacht, modernisiert und kostengünstiger. Lebensmittelberge gibt es fast nicht mehr und die Exporthilfen sind stark gesunken. Insofern widerspricht sie den häufig noch bestehenden Klischees. Europa ist heute ein wichtiger Ausführer, aber auch der weltweit größte Einführer von Lebensmitteln, v.a. aus Entwicklungsländern. Die bisher von der EU getätigten Einfuhren  aus den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern übertreffen die der USA, Japans, Kanadas, Australiens und Neuseelands zusammengenommen. Der europäische Agrarsektor wendet sichere, saubere und umweltverträgliche Methoden an und produziert Qualitätserzeugnisse. Auch steht der Sektor im Dienste seines ländlichen Raums und trägt dazu bei, diesen als Arbeitsplatz, Wohn- und Ferienort zu erhalten und für die Zukunft fit zu machen. Die Regeln über die GAP und ihre Organisation finden sich in den Art. 38 ff. AEUV. Die GAP wird im Kern von drei Grundsätzen bestimmt: Der erste, nämlich die Verwirklichung des gemeinsamen Marktes für sämtliche Erzeugnisse in der EU, bedeutet, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse frei zwischen den Mitgliedsstaaten gehandelt werden können und Zölle nur an den Außengrenzen der EU erhoben werden dürfen. Der zweite Grundsatz ist die „Gemeinschaftspräferenz”, die EU-Erzeugnissen gegenüber den aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen einen Preisvorteil einräumt. Der dritte Grundsatz schließlich (die finanzielle Solidarität) bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten gemeinsam für die Finanzierung der GAP verantwortlich sind. 1979 kam ein vierter Grundsatz, die Mitverantwortung, hinzu. Dieser Grundsatz besagt, dass die Landwirte in bestimmten Sektoren an den durch die Überproduktion entstehenden Kosten beteiligt werden. Ein wichtiges Instrument der GAP sind die Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO), die es für die meisten Agrarprodukte der EU gibt. Es handelt sich dabei um Regeln, durch die Handelshemmnisse in der EU für diese Agrarprodukte abgebaut werden.

    2. Finanzierung: Die Agrarausgaben wurden bis Ende 2006 vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanziert. An die Stelle des EAGFL sind der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getreten. Im Laufe der Jahre ist der Anteil der Gemeinsamen Agrarpolitik am EU-Budget kontinuierlich gesunken. Im Jahr 1988 betrug er noch knapp 70 Prozent, im Jahre 2008 nur mehr ca. 45 Prozent des EU-Haushalts. Laut der Finanziellen Vorschau der Europäischen Union 2007–2013 wird eine weitere Reduzierung dieses Anteils bis 2013 angestrebt. Seit dem 30.4.2009 müssen die Angaben über Empfänger von GAP-Zahlungen öffentlich zugänglich sein.

    3. GAP-Reform: Die Landwirtschaft trägt mittlerweile weniger als 2 Prozent zum BIP der EU bei. Die GAP steht in mancher Hinsicht noch im Widerspruch mit Welthandelsregeln und führte in der Vergangenheit zu beträchtlicher Überproduktion. Besonders seit 1999 wird die GAP deshalb einer grundlegenden Reform unterzogen, die v.a. das Ziel hat, diesen Politikbereich in Einklang zu bringen mit den Erfordernissen der EU-Erweiterung und der Welthandelsorganisation (WTO). Die europäische Landwirtschaft soll multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig werden und die Regionen mit bes. Schwierigkeiten einschließen. Themen wie Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz, ländliche Entwicklung sowie Pflege der Kulturlandschaft sind heute Bestandteil der GAP. Beim Kopenhagener Gipfel von Dezember 2002 wurden Obergrenzen für die Agrarkosten nach der Erweiterung festgelegt: 9,8 Mrd. Euro, davon ca. die Hälfte für die Entwicklung des ländlichen Raums. Außerdem sollen die Landwirte in den neuen Mitgliedsstaaten unmittelbar nach dem Beitritt zunächst nur ein Viertel der in den alten Mitgliedsstaaten gezahlten Direktbeihilfen erhalten. Eine allmähliche Angleichung des Unterstützungsniveaus soll bis 2013 erfolgen. Der für 2006 festgelegte Betrag für die GAP in der aus 27 Mitgliedsstaaten bestehenden EU bildet die Obergrenze der GAP-Ausgaben bilden, deren weiterer Anstieg nur noch um ein Prozent als Inflationsausgleich erlaubt würde. Faktisch heißt dies, dass die GAP-Ausgaben eingefroren worden sind. Am 26.6.2003 wurde schließlich vom Rat der Europäischen Union (vormals Ministerrat) ein weiterer wichtiger Reformschritt beschlossen, der die Stützungsmechanismen der GAP vollkommen verändert. Die Hauptelemente sind: Fast vollständige Entkopplung von Produktion und Stützungszahlungen, Verknüpfung einzelbetrieblicher Zahlungen an Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit, Tierschutz und Arbeitssicherheit sowie die Verpflichtung zur „Cross Compliance” (Erhalt eines guten agronomischen Zustands der Betriebe), verstärkte Unterstützung der ländlichen Entwicklung, Kürzung der Direktzahlungen („Modulation”) an Großbetriebe, Anpassung der Marktstützungspolitik in den einzelnen Produktbereichen. Die Reform ist in den Jahren 2004 und 2005 in Kraft getreten, in einigen Mitgliedsstaaten nach einer Übergangsfrist erst 2007.

    4. GAP-Gesundheitscheck: Der Ministerrat einigte sich im November 2008 über den GAP-Gesundheitscheck, ein Bündel von Maßnahmen, die die GAP weiter modernisieren. Zu den Maßnahmen gehören die Abschaffung der Flächenstilllegung, die schrittweise Anhebung der Milchquoten bis zu ihrem endgültigen Wegfall im April 2015 und die Umwandlung der Marktintervention in ein reines Sicherheitsnetz. Direktzahlungen werden gekürzt und die frei werdenden Mittel für die ländliche Entwicklung vorgesehen. Die Kürzungen belaufen sich derzeit auf 5 Prozent bei Beträgen von über 5000 Euro jährlich. Bis 2012 wurde dieser Satz auf 10 Prozent  aufgestockt. Bei Zahlungen von über 300.000 Euro jährlich wird ein weitere Kürzung von 4 Prozent vorgenommen. Die EU kofinanziert die übertragenen Mittel zu 75 Prozent bzw. in Konvergenzregionen zu 90 Prozent. Die Mitgliedsstaaten können außerdem Milchbauern in schwierig zu bewirtschaftenden Regionen bei der Anpassung an die neue Marktlage helfen.

    5. Vereinfachung der GAP: Die Vereinfachung der GAP, die seit 2005 erfolgt, hat bis Frühjahr 2009 beträchtliche Fortschritte gemacht: Ziel ist es, den sich aus der GAP ergebenden Verwaltungsaufwand um 25 Prozent bis 2012 zu reduzieren. So wurden bes. Vermarktungsnormen für 26 Obst- und Gemüsearten aufgehoben (u.a. für Gurken). Der Gesundheitscheck wird den landwirtschaftlichen Betrieben Einsparungen ermöglichen, etwa 146 Mio. Euro durch Abschaffung der Stilllegungsregelung. 300 überflüssige Rechtsakte wurden aufgehoben, und die einheitliche Gemeinsame Marktordnung ersetzt 22 einzelne gemeinsame Marktorganisationen. Die Anzahl der Artikel wird von ca. 920 auf 230 reduziert und ermöglicht die Aufhebung von 78 Rechtsakten des Rates. 400 Mio. Euro Einsparungen werden durch eine verbesserte Nutzung von Informationstechnologien erwartet. Im Bereich der Einfuhren sind nur noch 65 (vorher 500) Lizenzen erforderlich, im Exportbereich nur noch 43, wodurch insgesamt die Kosten um ca. ca. 7,4 Mio. Euro gesenkt wurden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com