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Revision von elektronischer Absatzkanal vom 16.02.2018 - 15:37
elektronischer Absatzkanal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Absatzkanal, bei dem die Realgüter-, Nominalgüter- und Informationsströme (Handelsfunktionen) elektronisch unterstützt werden, z.B. durch Internet, Mobilfunk oder interaktives Fernsehen. Während sich Nominal- und Informationsströme vollständig elektronisch abwickeln lassen, finden Realgüterströme ihre Grenzen bei nicht-digitalisierbaren Gütern.
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