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EU-Preisverordnung
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Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro, mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (Preisverordnung) soll sichergestellt werden, dass für grenzüberschreitende Zahlungen die gleichen Entgelte erhoben werden wie für entsprechende Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Darüber hinaus enthielt die Verordnung Bestimmungen zur Bereitstellung und Angabe von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) durch Zahlungsdienstleister bzw. Zahlungsdienstnutzer sowie die Pflicht für Zahlungsdienstleister in Euro-Ländern, die Erreichbarkeit für grenzüberschreitende Lastschriften zum 1. November 2010 herzustellen, sofern der jeweilige Zahlungsdienstleister für nationale Lastschriften erreichbar ist. Diese Bestimmungen wurden in 2012 in die sogenannte SEPA-Verordnung übernommen und erweitert. Die Preisverordnung gilt grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten für alle Überweisungen, Lastschriften, Geldabhebungen am Geldautomaten, Zahlungen per Kredit- und Debitkarte sowie Finanztransfers. Mitgliedstaaten, die nicht der Eurozone angehören, können die Anwendung dieser Verordnung dahingehend ausdehnen, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für vergleichbare Inlandszahlungen in der Landeswährung. Die Preisverordnung ersetzt seit 1. November 2009 die frühere Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 und wurde 2012 durch die Verordnung Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) geändert.
Vgl. auch Single Euro Payments Area (SEPA), EPC, SEPA-Verordnung.
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