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Fisher-Effekt
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Eins-zu-eins-Beziehung zwischen erwarteter Inflationsrate und Nominalzinssatz (Zinsfuß). Die Fisher-Gleichung geht davon aus, dass Kreditgeber und Kreditnehmer eine bestimmte Realverzinsung für den Kredit vereinbaren möchten. Da in derartigen Kontrakten aber üblicherweise der nominale Zinssatz fixiert werden muss, wird neben dem angestrebten Realzinssatz auch die erwartete Inflationsrate berücksichtigt. Steigt die erwartete Inflationsrate um einen bestimmten Prozentsatz, wird man erwarten, dass der Nominalzinssatz um den gleichen Prozentsatz steigt. Der Realzinssatz bliebe dann konstant.
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