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Revision von Individualgut vom 23.03.2010 - 13:10
Individualgut
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
privates Gut; Wirtschaftsgüter, die in der freien Marktwirtschaft von privaten Anbietern angeboten werden. Das Ausschlussprinzip und das Rivalitätsprinzip werden erfüllt.
Gegensatz: öffentliches Gut.
Vgl. auch meritorische Güter.
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