Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Individualgut vom 10.06.2013 - 09:57
Individualgut
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
privates Gut; Wirtschaftsgüter, die in der freien Marktwirtschaft von privaten Anbietern angeboten werden. Das Ausschlussprinzip und das Rivalitätsprinzip werden erfüllt. Beispiele für Individualgüter sind Kleidung, Brötchen, etc.
Gegensatz: öffentliches Gut.
Vgl. auch meritorische Güter.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon