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Girocard (ec-Karte)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vielfach genutzte Bezeichnung synonym für die vom deutschen Kreditgewerbe herausgegebenen Debitkarten (Bankkundenkarten), die es dem Karteninhaber ermöglicht, nach Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) Bargeld am Geldausgabeautomaten zu beziehen bzw. am Point of Sale (POS)-Terminal im Handel zu bezahlen. Bis zum Jahresende 2001 war die ec-Karte auch als Eurocheque-Karte nutzbar, mit der eine Bankgarantie für ausgestellte Eurocheques bis zu einem bestimmten Höchstbetrag verbunden war. Im Jahre 2007 wurde die Bezeichnung von ec-Karte auf girocard umgestellt. Die Markenrechte am „ec-Logo“ liegen bei Mastercard und werden zunehmend für die Vermarktung von Mastercard-Debitkarten auch in Deutschland verwendet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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