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Gesellschaftsleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern.

    2. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) Leistungen innerhalb des Gesellschaftsverhältnisses (z.B. die Geschäftsführung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft ohne bes. Entgelt; echte Gesellschafterbeiträge) sind wegen fehlenden Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar.

    b) Leistungen außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses, die für ein bes. berechnetes Entgelt erbracht wird (z.B. Gesellschafter verkauft Gegenstand an Gesellschaft oder umgekehrt; unechter Gesellschafterverbrauch), sind steuerbar und, soweit keine Steuerbefreiung greift, steuerpflichtig, vorausgesetzt, der Gesellschafter handelt als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens. Allein durch eine Mitunternehmerstellung wird die Unternehmereigenschaft im Sinn des § 2 UStG nicht begründet.

    c) Einlagen des Gesellschafters in Form von Lieferungen oder sonstigen Leistungen sind unter diesen Voraussetzungen ebenfalls steuerpflichtig.

    d) Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft: Er erbringt regelmäßig keine steuerpflichtige Leistung (ggf. Steuerbefreiung). Besteht die Gegenleistung der Gesellschaft in einer Lieferung oder sonstigen Leistung (z.B. Sachabfindung), liegt - bei fehlender Steuerbefreiung - ein steuerpflichtiger Umsatz vor.

    e) Gleiches gilt für die Auflösung einer Gesellschaft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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