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Revision von Gegenvorstellung vom 26.02.2013 - 12:06
Gegenvorstellung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
außergesetzlicher Rechtsbehelf, mit welchem das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, zur Überprüfung seiner Entscheidung veranlasst werden soll. Wird v.a. in Fällen der Verletzung rechtlichen Gehörs eingesetzt.
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