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gemeinsames Versandverfahren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das gemeinsame Versandverfahren innerhalb der EU erlaubt die Beförderung unverzollter Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet. Es ist durch das gemeinsame Versandverfahren zwischen Staaten der EU und der EFTA auf diese Staaten ausgeweitet worden. Die Abwicklung geschieht ebenfalls elektronisch mittels NCTS.

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