Zitierfähige Version
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 28.02.2013 - 15:00
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 28.09.2010 - 13:14
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 18.08.2010 - 13:16
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 27.08.2009 - 09:09
- Revision von E-Commerce-Richtlinie 2000 vom 16.05.2008 - 10:41
E-Commerce-Richtlinie 2000
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Richtlinie 2000/31 EG über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 8.6.2000 (ABl. EG Nr. L 178 S.1).
Zielsetzung: EU-weite Angleichung bestimmter für die Dienste der Informationsgesellschaft geltender innerstaatlicher Regelungen. Es soll der freie Verkehr mit Waren und Dienstleistungen im E-Commerce zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden. Gegenstand der E-Commerce-Richtlinie 2000 sind auf individuellen Abruf im Fernabsatz und auf elektronischem Weg angebotene und erbrachte Waren und Dienstleistungen. Die E-Commerce-Richtlinie 2000 wurde in deutsches Recht umgesetzt v.a. in §§ 312e, 312f BGB, im Unterlassungsklagengesetz i.d.F. vom 27.8.2002 (BGBl. I 3422, 4346), im Telemediengesetz vom 26.2.2007 (BGBl. I 179).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon