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Handelsgut
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Ware, wie sie im redlichen Handelsverkehr am Erfüllungsort üblich ist. Bei Gattungsschulden ist Handelsgut „mittlerer Art und Güte” zu liefern (§ 360 HGB).
Bei der Tel-Quel-Klausel (Tel Quel) kann das schlechteste Gut oder die schlechteste Sorte geliefert werden, wenn es nur ordentliches Kaufmannsgut ist. Ist „prima Ware” verkauft, ist beste Qualität zu liefern.
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