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Revision von IEA vom 17.09.2009 - 13:33

IEA

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    Abk. für International Energy Agency, Internationale Energieagentur. 1. Begriff: 1974 im Rahmen der OECD gegründetes Organ zur Realisierung des OECD-Übereinkommens über ein internationales Energieprogramm.

    2. Mitglieder (2009): 28 OECD-Staaten (darunter die Bundesrepublik Deutschland).

    3. Hauptziel: Schaffung einer besseren Markttransparenz auf dem Energiesektor, Sicherstellung einer langfristigen Zusammenarbeit der OECD-Länder im Energiesektor zwecks Einsparung von Energie, Entwicklung alternativer Energiequellen und Aufbau eines sofort realisierbaren Aktionsprogramms für die Überbrückung von Versorgungsnotständen mit Erdöl. Grundlage der Tätigkeit der IEA bildet ein langfristiges Kooperationsprogramm auf dem Energiesektor sowie eine 1980 beschlossene 40-Jahre-Strategie für Energieforschung und -entwicklung (Kohle, Atomenergie, Schonung der Erdölreserven, Solarenergie, Energie aus Biomasse und geothermische Energie).

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