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fester Verrechnungspreis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Standardpreis; rechnerisches Hilfsmittel der Kostenrechnung.

    1. Anwendungszwecke: a) Vereinfachung von Abrechnungsvorgängen im Rahmen der Bewertung innerbetrieblicher Lieferungen und Leistungen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung); b) Ausschaltung außerbetrieblicher Preisschwankungen. Feste Verrechnungspreise erbringen ebenfalls eine Rechnungsvereinfachung sowie eine verbesserte Kostenkontrolle.

    2. Bildung von festen Verrechnungspreisen: Erfolgt auf der Grundlage von Durchschnittswerten der Vergangenheit oder Planpreisen unter Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Preisentwicklung, um die Differenz zwischen dem auf längere Zeit stabil zu haltenden festen Verrechnungspreis und dem tatsächlichen Preis möglichst niedrig zu halten.

    Die Differenzen zwischen den festen Verrechnungspreisen und den exakten Wertansätzen werden häufig direkt in das Betriebsergebnis übernommen. Bei Anwendung des Gemeinschaftskontenrahmens industrieller Verbände (GKR) werden die Preisdifferenzen auf einem Konto der Klasse 2 (Preisdifferenzkonto) erfasst, dessen Saldo über das neutrale Ergebniskonto bzw. ein Verrechnungspreiskonto gebucht wird; bei Anwendung des Industriekontenrahmens (IKR) im Rechnungskreis II (Klasse 9).

    Vgl. auch Verrechnungspreis.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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