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Revision von Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt) vom 12.10.2009 - 11:15
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Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einrichtung zum Zwecke der Stabilisierung von Inlandspreisen wichtiger landwirtschaftlicher Güter und zur Bevorratung wichtiger Grundnahrungsmittel für Krisenzeiten. Einfuhr- und Vorratsstellen sind jetzt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst.
Vgl. auch Marktordnungsstellen.
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