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Revision von Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt) vom 08.06.2009 - 10:54
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Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einrichtung zum Zwecke der Stabilisierung von Inlandspreisen wichtiger landwirtschaftlicher Güter und zur Bevorratung wichtiger Grundnahrungsmittel für Krisenzeiten. Einfuhr- und Vorratsstellen sind jetzt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BEL) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst.
Vgl. auch Marktordnungsstellen.
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