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Eigenkapitalzinsen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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zu den Zusatzkosten zählende Kostenart.
Eigenkapitalzinsen werden in der Vollkostenrechnung angesetzt, um den Nutzenausfall des dem Unternehmen von den Anteilseignern zur Verfügung gestellten Kapitals in einer anderen Verwendung (z.B. Anlage als Festgeld) zu erfassen. Den Eigenkapitalzinsen entsprechen damit keine Aufwendungen. Eigenkapitalzinsen werden typischerweise nicht gesondert angesetzt; sie werden als kalkulatorische Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital ermittelt, ohne in einen Fremd- und einen Eigenkapitalanteil zu unterteilen. Zunehmend werden Eigenkapitalzinsen aus Informationen des Kapitalmarktes abgeleitet (risikoadjustierter Zinssatz).
Vgl. auch Zinsen.
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