Zitierfähige Version
- Revision von EU-Erweiterung vom 19.02.2018 - 16:12
- Revision von EU-Erweiterung vom 26.02.2013 - 11:28
- Revision von EU-Erweiterung vom 06.05.2010 - 15:01
- Revision von EU-Erweiterung vom 29.03.2010 - 09:56
- Revision von EU-Erweiterung vom 16.07.2009 - 17:05
- Revision von EU-Erweiterung vom 09.05.2008 - 14:27
EU-Erweiterung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Die Erweiterung der EG bzw. EU von anfänglich sechs Gründungsmitgliedern (Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande) auf 15 Mitgliedstaaten vollzog sich in mehreren Etappen: 1975 (Großbritannien, Irland, Dänemark), 1981 (Griechenland), 1986 (Portugal und Spanien), 1995 (Finnland, Österreich, Schweden). Am 1.5.2004 traten der EU bei: Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei. Bulgarien und Rumänien sind 2007 beigetreten. Die Türkei, Kroatien,Mazedonien hoffen auf eine baldige Aufnahme der Beitrittsverhandlungen.
2. Historischer Abriss der derzeitigen Erweiterung: a) Beitrittskriterien: Um der EU beitreten zu können, muss ein Staat nach Art. 49 EUV dem europäischen Kontinent angehören sowie die folgenden Grundsätze beachten: Demokratie, Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit. Zusätzlich wurden für den aktuellen Beitrittsprozess vom Europäischen Rat bestimmte politische und wirtschaftliche Bedingungen festgelegt. Diese sog. Kopenhagen-Kriterien verlangen von einem zukünftigen Mitgliedstaat:
(1) Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten,
(2) eine funktionierende Marktwirtschaft,
(3) die Übernahme der gemeinschaftlichen Regeln, Standards, und Politiken, die die Gesamtheit des EU-Rechts darstellen (Acquis Communautaire) sowie die Akzeptanz der grundlegenden Ziele der EU (inklusive der politischen, wirtschaftlichen und währungspolitischen Integration).
b) Vorbeitrittsprozess: Die EU strukturiert, beobachtet und unterstützt den Vorbeitrittsprozess. Sie stellt verschiedene Finanzierungsinstrumente bereit. Die Anfang der 90er Jahre abgeschlossenen Europa-Abkommen bildeten die Grundlage eines umfassenden Anpassungsprozesses der Beitrittskandidaten. Diese wurden ergänzt durch eine „Vorbeitrittsstrategie”, die sich aus drei Instrumenten zusammen setzten:
(1) Beitrittspartnerschaften: Auf ihrer Basis legte jeder Beitrittskandidat nationale Programme zur Beitrittsvorbereitung fest, die kurz- und mittelfristige Prioritäten enthielten und deren Erreichung mit Hilfe des PHARE-Programms unterstützt wurden.
(2) Finanzhilfen: Seit 1999 wurde die finanzielle Förderung des Vorbeitrittsprozesses erheblich erhöht und zwei zusätzliche spezifische Instrumente geschaffen: Das strukturpolitische Instrument ISPA sowie das landwirtschaftliche Programme SAPARD. Diese beiden Instrumente ergänzen das 1989 geschaffenen Programm PHARE, das immer stärker auf den Beitritt ausgerichtet wurde und dessen prioritäre Zielsetzungen der Aufbau und die Stärkung von Institutionen (30 Prozent) sowie die Förderung von Investitionen (70 Prozent) sind. Der erstgenannte Bereich wird bes. mit Hilfe eines langfristigen Expertenaustauschs auf nationaler und regionaler Ebene in Richtung Beitrittskandidaten, dem sog. Twinning-Programm, verfolgt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon