Zitierfähige Version
- Revision von Einfuhrzoll vom 19.02.2018 - 15:27
- Revision von Einfuhrzoll vom 22.11.2017 - 10:59
- Revision von Einfuhrzoll vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Einfuhrzoll vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Einfuhrzoll vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Einfuhrzoll vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Einfuhrzoll vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Einfuhrzoll vom 09.08.2010 - 09:32
- Revision von Einfuhrzoll vom 06.04.2010 - 09:04
- Revision von Einfuhrzoll vom 19.02.2010 - 08:10
- Revision von Einfuhrzoll vom 16.11.2009 - 14:43
- Revision von Einfuhrzoll vom 27.07.2009 - 17:46
- Revision von Einfuhrzoll vom 01.05.2008 - 10:23
Einfuhrzoll
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
der für eingeführte Waren (Einfuhr) aufgrund von zollrechtlichen Vorschriften auf Grundlage des Zolltarifs zu erhebende Zoll, Art. 4 Nr. 10 ZK. Dieser fällt einmal an bei Überführung in das Zollverfahren des zollrechtlich freien Verkehrs. Durch Überführung in ein Nichterhebungsverfahren (z.B. Versandverfahren, Zolllagerverfahren) kann die Zollschuldentstehung vermieden oder herausgezögert werden. Ein Einfuhrzoll entsteht aber auch, wenn es für Nichtgemeinschaftswaren bei oder nach der Einfuhr zu Pflichtverletzungen kommt, etwa Einfuhrschmuggel, Verstöße in Zollverfahren oder die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird.
Vgl. auch Ausfuhrzoll.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon