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Ehevertrag
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notarieller Vertrag, durch den die Ehegatten oder Verlobten ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe regeln oder ändern, den Versorgungsausgleich oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen (§§ 1408–1413 BGB).
Inhalt des Ehevertrags: Eheliches Güterrecht.
Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten bedarf der Ehevertrag der Eintragung in das Güterrechtsregister.
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