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Hierarchie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Organisation
1. Begriff: System der Über-/Unterordnung zwischen organisatorischen Einheiten. Bei einer gegebenen Anzahl von organisatorischen Einheiten ist eine Hierarchie umso steiler (flacher), je höher (niedriger) die Zahl der Hierarchieebenen ist. Hierarchie stellt dabei das grundlegende Ordnungssystem von Organisationen und sozialen Systemen dar.
2. Arten: a) Zielhierarchie legt als Zweck-Mittel-Hierarchie das angestrebte Handeln einer Organisation fest.
b) Aufgabenhierarchie beschreibt die aus den Unternehmenszielen abgeleiteten operationalen Teilaufgaben.
c) Stellenhierarchie legt das Stellengefüge fest, in dem den einzelnen organisatorischen Einheiten operationale Teilaufgaben zugewiesen werden.
d) Personenhierarchie bezeichnet die Positionierung der Stelleninhaber innerhalb einer hierarchischen Ordnung.
3. Zweck: Hierarchie besitzt Koordinationsfunktion, indem eine übergeordnete Stelle untergeordneten Stellen Anweisungen erteilt, die darauf gerichtet sind, den spezialisierten Aufgabenvollzug zielentsprechend auszurichten.
Theorie der Unternehmung
Die Theorie der Unternehmung befasst sich in der Transaktionskostentheorie u.a. mit der Frage, ob Transaktionen durch Hierarchie oder Markt (Selbstorganisationsmechanismen) zu effizienteren Ergebnissen kommen. Die hierarchische wurde lange Zeit als selbstverständlich beste Lösung für Probleme der Leistungskoordination betrachtet und entspricht der Logik der Großorganisation. Dies wird zunehmend hinterfragt z.B. in den Diskussionen über die "Lernende Organisation" oder das "Netzwerkunternehmen".
Vgl. kapitalistische Unternehmung, Theorie der Unternehmung.
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