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Revision von Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr vom 15.09.2010 - 14:50
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- Revision von Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr vom 08.06.2009 - 11:04
Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unter die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See (GGVSee)) i.d.F. vom 3.12.2007 (BGBl. I2815) fallende Stoffe und Gegenstände.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.
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