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Filialbuchführung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    buchmäßige Aufzeichnungen der Filialunternehmung. Es sind verschiedene Formen möglich:
    (1) Die Filiale nimmt nur Mengenverrechnungen der erhaltenen und abgegebenen Waren in Nebenbüchern vor, die dann von der Zentrale als Buchungsunterlage benutzt werden.


    (2) Die Filiale trägt in Grundbücher den Bargeldverkehr mit Kasse und Bank bzw. den Warenein- und -ausgang ein. Die Bücher werden periodisch der Zentrale zur Übertragung in die Hauptbuchkonten gegeben.


    (3) Buchung wie (2), getrennte Debitorenbuchführung in den Filialen. Kreditorenbuchführung nur im Hauptgeschäft; häufig bewährt.


    (4) Hauptgeschäft und Filialen unterhalten getrennte und in sich abgeschlossene Buchführungen mit gegenseitigen Übergangs- oder Verrechnungskonten, d.h. in der Hauptgeschäftsbuchführung ein Konto „Zweiggeschäft” und in der Filiale ein Konto „Hauptgeschäft”, ähnlich den Kontokorrentkonten.

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