Direkt zum Inhalt

entgangener Gewinn

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit zu erwartender Gewinn. Teil des Schadensersatzes (§ 252 BGB).

    Ein Kaufmann, der eine Ware zum Zwecke des Weiterverkaufs gekauft hat, kann i.d.R. bei Nichtlieferung als Schadensersatz den Unterschied zwischen dem Einkaufspreis und dem Marktpreis verlangen (sog. abstrakte Schadensberechnung).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Autoren der Definition

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com