entgangener Gewinn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit zu erwartender Gewinn. Teil des Schadensersatzes (§ 252 BGB).
Ein Kaufmann, der eine Ware zum Zwecke des Weiterverkaufs gekauft hat, kann i.d.R. bei Nichtlieferung als Schadensersatz den Unterschied zwischen dem Einkaufspreis und dem Marktpreis verlangen (sog. abstrakte Schadensberechnung).
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