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Erstrisikoversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung des „ersten Risikos“, d.h. des Risikos bis zu einer bestimmten Schadenhöhe. Der Versicherer verzichtet auch auf die Anrechnung einer Unterversicherung bis zu einer vereinbarten Schadenhöhe oder rechnet überhaupt keine Unterversicherung an.
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