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Erstrisikoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungsform in der Schadenversicherung. Versicherung des „ersten Risikos“, d.h. des Risikos bis zu einer bestimmten Schadenhöhe. Bei der Erstrisikoversicherung wird die Versicherungsleistung also durch einen bestimmten Betrag (Versicherungssumme) begrenzt. Anwendung findet die Erstrisikoversicherung z.B. in der Haftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer verzichtet auch auf die Anrechnung einer Unterversicherung bis zu einer vereinbarten Schadenhöhe oder rechnet überhaupt keine Unterversicherung an.

    Alternativen: Unbegrenzte Interessenversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung.

    Anders: Summenversicherung.

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