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Erstrisikoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungsform in der Schadenversicherung. Bei der Erstrisikoversicherung wird die Versicherungsleistung durch eine Versicherungssumme nach oben hin begrenzt; damit ist das sog. „erste Risiko“ repräsentiert. Anwendung findet die Erstrisikoversicherung z.B. in der Haftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung und der  Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer verzichtet bei der Erstrisikoversicherung auch auf die Anrechnung einer  Unterversicherung bis zu einer vereinbarten Schadenhöhe oder rechnet überhaupt keine Unterversicherung an. – Alternative Versicherungsformen der Schadenversicherung: Unbegrenzte Interessenversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung.

    Anders: Summenversicherung.

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