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EURATOM
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Europäische Atomgemeinschaft, EAG. Internationale Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in der neuen EU nach dem Vertrag von Lissabon als einzige der drei Gründungsgemeinschaften weiter besteht. Aufgabe und Ziel ist die friedliche Nutzung der Kernspaltung zur Energiegewinnung, Forschung und zu medizinischen Zwecken.
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