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Einfuhrhändler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Importeur; Person, die Einfuhrhandel betreibt. Der E. hat ähnliche Funktionen wie der Binnengroßhändler, trägt jedoch zusätzliche Risiken, z.B. für Valutaveränderungen, lang dauernde (Schiffs-)Transporte, politische Umstürze. Im Gegensatz zu den Ausfuhrhändlern sind E. überwiegend nach Waren, nur selten nach Ländern spezialisiert.

    Anders: Einführer.

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