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Entscheidungsprozess
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Bezeichnung für mehrstufige Entscheidungen.
2. Bezeichnung für den geistigen Arbeitsablauf eines Wahlakts (Entscheidung). Der Entscheidungsprozess beginnt mit dem Erkennen der Notwendigkeit irgendeiner Entscheidung (Anregungsinformationen); es folgt eine Vielzahl von Einzeltätigkeiten, die einer fortschreitenden Informationsreduktion dienen, an deren Ende der Entschluss steht. Eine Systematisierung der zahlreichen Einzelaktivitäten eines Entscheidungsprozesses liefert das Konzept der Entscheidungsphasen.
Unterteilung: a) Nach den am Entscheidungsprozess beteiligten Instanzen:
(1) Zentraler Entscheidungsprozess: Nur eine Instanz legt die Aktionsparameter fest;
(2) dezentraler Entscheidungsprozess: Die Entscheidungen sind verteilt bzw. delegiert.
b) Nach der Zeitigkeit der Entscheidungen (es liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich jeder Entscheidungsprozess im Zeitablauf vollzieht):
(1) Simultaner Entscheidungsprozess: Die Festlegung aller Aktionsparameter erfolgt gleichzeitig durch eine einzige Entscheidung;
(2) sukzessiver Entscheidungsprozess: Die Aktionsparameter werden in Teilentscheidungen stufenweise nacheinander festgelegt, einmal festgelegte Aktionsparameter stellen dabei endgültige Entscheidungen dar, sie bilden die Ausgangspunkte für die zeitlich nachgelagerten Entscheidungen.
Zwischen der instanzenmäßigen und der zeitlichen Gliederung des Entscheidungsprozesses bestehen enge Verbindungen: Die simultane Entscheidung setzt weit gehende Zentralisation des Entscheidungsprozesses voraus, ein dezentralisierter Entscheidungsprozesses bedingt sukzessive Entscheidungen.
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