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Gemeinschaftssparen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kollektivsparen; Zusammenschluss einer Mehrzahl von Sparern, um nach einem Plan und für einen bestimmten Zweck gemeinsam zu sparen, z.B. in Sparvereinen und Sparklubs.

    Wichtigste Form des Gemeinschaftssparens: Bausparen.

    Vgl. auch Bausparkollektiv.

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