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Revision von Ereignisortprinzip vom 21.02.2011 - 08:38
Ereignisortprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der amtlichen Statistik; Erfassungsprinzip einzelner Erscheinungen, wie Geburten, Sterbefälle, Unfälle, nicht am Wohnort der betroffenen Personen, sondern am Ort des Geschehens.
Gegensatz: Wohnortprinzip.
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