Wohnortprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erfassungsprinzip im Rahmen der amtlichen Statistik für einzelne Erscheinungen nach dem Wohnort (Wohnsitz), z.B. Erfassung der Beschäftigten nach ihrem Wohnort, Geburt nach dem Wohnort des Vaters bzw. der Mutter.
siehe auch: Arbeitsortprinzip, Ereignisortprinzip.
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